Der Notar ist auch zuständig für die sonstige Betreuung der Beteiligten im Rahmen der vorsorgenden Rechtspflege. Dazu zählt in erster Linie die rechtliche Beratung. Für die Durchführung der Beratung erhält der Notar im Höchstfall eine halbe Gebühr aus dem Wert des Geschäftes, auf das sich die Beratung bezieht.

Im Notariat ist die Abrechnung nach Stunden nicht möglich!