Kauf eines Hauses, einer Eigentumswohnung oder eines Grundstückes und dessen Finanzierung

Die eigenen vier Wände, eigener Grund und Boden davon träumen viele. Dafür sind sie bereit, mühsam Erspartes zu opfern, Kredite aufzunehmen. Für Käufer wie für Verkäufer geht es meist um viel Geld. Und keiner von beiden möchte dabei böse Überraschungen erleben oder sein Geld verlieren. Der Gesetzgeber weiß das und schreibt zum Schutz des Verkäufers und des Käufers vor:

Kaufverträge über Grundstücke, Häuser und Eigentumswohnungen oder Erbbaurechte sind nur rechtsgültig, wenn sie von einem Notar besiegelt werden.

Dem Notar hat das Gesetz die Aufgabe übertragen, Käufer wie Verkäufer vor Fallstricken zu bewahren. Der Notar garantiert beiden Seiten optimale juristische Beratung. Er setzt Ihre Vereinbarungen in einem wasserdichten Vertrag um, schlägt sachgerechte Regelungen vor und bespricht den Text. Der Vertragsentwurf ist bereits juristisch ausformuliert. Lesen Sie ihn dennoch gründlich durch. Haben Sie Zweifel oder Fragen, können Sie sich – selbstverständlich ohne Mehrkosten – an den Notar wenden. Nehmen Sie sich ausreichend Zeit. Für viele Notarverträge zwischen Unternehmern und Verbrauchern hat der Gesetzgeber eine Bedenkfrist von vierzehn Tagen bis zur verbindlichen Unterschrift eingeführt. Haben Sie sich entschieden und sind Sie mit der anderen Seite einig, nimmt der Notar die Beurkundung vor.