Grundschuldbestellung zur Finanzierung des Kaufpreises

Berechnungsbeispiel der Notarkosten:

Für die Finanzierung des Kaufpreises für eine Eigentumswohnung wurde mit einem Kreditinstitut ein Darlehensvertrag geschlossen, da neben den vorhandenen Eigenmitteln insgesamt weitere 130.000 € benötigt werden. Zur Sicherung des Darlehens ist der Bank an der Eigentumswohnung eine vollstreckbare Grundschuld in gleicher Höhe zu bestellen.

Für die Beurkundung der Grundschuld erhält der Notar
eine volle Gebühr nach § 36 Abs. 1 KostO 252 €.

Hinzu kommen die Auslagen nach tatsächlichem Aufwand wie Telefon und Porto sowie die Umsatzsteuer von derzeit 19 %; für die Schreibauslagen gilt als Faustregel 0,50 € je Seite. Erfahrungsgemäß bewegen sich die Auslagen hier im Bereich um 20 €.