Berechnungsbeispiel:

Notarkosten - Kaufvertrag über eine Eigentumswohnung

Gegenstand des Vertrages ist der Erwerb einer Eigentumswohnung. Neben der Beurkundung wurde der Notar mit der Beschaffung notwendiger behördlicher Genehmigungen (Vollzugstätigkeit) und der Mitteilung der nach Vorliegen bestimmter Voraussetzungen eintretenden Kaufpreisfälligkeit an den Käufer (sonstige betreuende Tätigkeit) beauftragt.

Bei einem angenommenen Kaufpreis von 160.000 € erhält der Notar:

für die Beurkundung des Vertrages
eine doppelte Gebühr nach § 36 Abs. 2 KostO 594 €,

für den Vollzug
eine halbe Gebühr nach § 146 Abs. 1 KostO 148,50 €,

für eine sonstige betreuende Tätigkeit
eine halbe Gebühr nach § 147 Abs. 2 KostO 66 €.

Hinzu kommen die Auslagen nach tatsächlichem Aufwand wie Telefon und Porto sowie die Umsatzsteuer von derzeit 19 %; für die Schreibauslagen gilt als Faustregel 0,50 € je Seite. Erfahrungsgemäß bewegen sich die Auslagen hier im Bereich um 50 €.


Bei Abschluss eines Vertrages müssen sich die Beteiligten darüber einigen, wer die Notarkosten und Steuern zu tragen hat. Sollte dieser aber nicht zahlen wollen oder können, dann muss allen Beteiligten klar sein, dass der Notar die gesamten Gebühren von jedem Vertragsteil erheben kann.